Fährmann, hol über!

In der Fährkunde von Heiligensee aus dem Jahre 1591 - (Meine Anmerkungen in Klammern) - heißt es:
"Allhier (d.h. in Heiligensee) ist auch eine Fehre, der Besitzer derselben ist Peter Wegner, Amtsschreiber zu Möllenbegke (Mühlenbeck), zu dieser Fehre wird ein großer Kahn gebraucht, (er) mag damit überführen, was er kann, doch Churfürstlicher Gnaden Zoll zu Spandow ohne Schaden. Zu dieser Fehre gehört ein Garten, lieget hart am Hause, sieben Stück Land daselbst, und eine Wiese zwischen Churfürstlicher Gnadenwiese und der Havel gelegen; die Wiese ist zuvor mit einem großen Graben von Churfürstlichen Gnaden Wiese unterschieden gewesen. Jetzt aber ist der Graben fast zugefallen. Ist von alters und von dienst (seit jeher) den Zehnten und des Lanschoßes frei (1451 noch nicht). Gebraucht sich der Fischerei mit dem kleinen Zeuge hinter vorgemelten (vormaligen?) seiner Wiesen anzufangen die Havel aufwärts bis gegen Hennigsdorf (diese Gerechtigkeit besteht bis zum heutigen Tage) und den Krebsgang daselbst. Er gibt aber jährlich ins Amt allhier (Amt Mühlenhof zu Berlin) 1 Thaler 16 Silbergroschen Geldzins von dem Steige, der aus dem Dorfe nach der Fehre geht, neben welchen Steige er auch wiederum sich des Holzes gebraucht, zur Erhaltung des Steiges.

Zu dieser Fehre ist noch eine Wiese gelegen, in der Havel bei Hennigsdorf, welche der verstorbene Andres Wegener gerodet, wird dem Gotteshause zu Hennigdorf verzinset.Fortsetzung der Fährurkunde im alten Fährhaus Heiligensee Der Fehrmann hat mit seinem Vieh die Hutung auf dem Heiligenseeischen Felde, gleich den Bauern, lohnet auch den Hirten wie daselbst gebräuchlich. Der Fehrmann hat aus jedem Haus von Kossäten sowohl als auch von Hüfnern 10 gute Pfennige und 2 Eier. Der Pfarrer, Küster und Schmied gegen jährlich einen Scheffel Roggen Fehrlohn. Ansonsten hat er von jeder Person überzuführen zwei alte Pfennige und von einem Wagen nach Gelegenheit der Last, vom Pferde überzuschwemmen 6 gute Pfennige. Der verstorbene Andreas Wegener hat dies Gut die Fehre A. v. Cf. für 24 märkische Gulden von seiner Mutter verkauft."

Quelle: Geheimes Staatsarchiv, Erbregister des Amtes Mühldorf von 1591, S. 88; Übersetzung: Dr. Michael Zaremba und Postmaxe.